Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Wahlgräber können als Doppelbelegung nebeneinander oder als Tiefengrab ausgewählt werden. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in unserer Region meistens 25 bis 30 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte.
Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einer Urnenanlage gibt es neben vielen anderen auch nachfolgende Alternativen.
Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits bestehender.
Friedwald und Ruheforst sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Mittlerweile bieten auch viele Friedhöfe Baumbestattungen an.
Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche kann wie bei der Feuerbestattung beigesetzt werden.
Die anonyme Feuerbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Den Angehörigen ist es in der Regel nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen.
Das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne vollzogen wird, ist bekannt und wird vom Friedhofsträger gegenüber Anfragenden bekannt gegeben, die genaue Stelle wird jedoch nicht genannt.
Im Ausland kann die Asche auch ausgestreut werden, so zum Beispiel in Luxemburg oder auch in der Schweiz auf einer Almwiese oder in einem Bergbach.
Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.
Im benachbarten Ausland (z. B. in der Schweiz) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.
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